Audit – Digitale Barrierefreiheit

Auf einen Blick

Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Website oder Ihr Onlineshop den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Mit unserem Detail-Check digitale Barrierefreiheit (Audit) analysieren wir alle relevanten Seiten Ihrer Anwendung – fundiert, normbasiert und praxisnah. Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht, einen klaren Maßnahmenplan und eine Barrierefreiheitserklärung zur Veröffentlichung.

Preis: abhängig vom Umfang Ihrer Website oder Anwendung
* Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Umfassende Prüfung nach WCAG & BFSG

Was ist das Audit für digitale Barrierefreiheit?

Das Audit ist unsere vollumfängliche Prüfung Ihrer digitalen Anwendung – zum Beispiel Ihrer Unternehmenswebsite oder Ihres Shops. Dieser Detail-Check ist ideal für Unternehmen und Organisationen, die sicherstellen möchten, dass ihre Website barrierefrei, gesetzeskonform und nutzerfreundlich ist. Dabei prüfen wir auf Basis aktueller Normen, wie zugänglich Ihre Seite für alle Nutzer ist – unabhängig von Einschränkungen oder Technik:

  • WCAG 2.2, Stufe AA

  • EN 301 549

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ziel: Ein breites Verständnis über die Zugänglichkeit der Seite und eine Übersicht über die Optimierungsmaßnahmen.

Was wird im Audit geprüft?

Unsere Analyse basiert auf den Kriterien nach EN 301 549 und den international anerkannten Richtlinien der WCAG in Version 2.2, Level AA. Wir prüfen u.a.:

  • Texte & Inhalte: Verständlichkeit, Struktur, Lesbarkeit
  • Navigation & Bedienbarkeit: Tastatursteuerung, Fokusführung
  • Formulare & Prozesse: z. B. Anmeldung, Check-out, Buchung
  • Medien & Bilder: Alternativtexte, Bedienung

  • Kontraste & Farben: visuelle Wahrnehmbarkeit
  • Technik: Semantischer HTML-Code, ARIA-Attribute, Screenreader-Kompatibilität

Optional prüfen wir auch nach Level AAA für besonders hohe Anforderungen.

Welche Seiten und Bereiche werden im Rahmen des Detail-Checks geprüft?

Im Rahmen unseres Detail-Checks für digitale Barrierefreiheit prüfen wir alle Bereiche und Seiten, die unter das BFSG fallen. Das betrifft alle Seiten und Bereiche, die mit der Anbahnung einer Transaktion zu tun haben. Auf einer Website oder in einem Onlineshop betrifft das zum Beispiel folgende Bereiche:

  • Startseite
  • Kontakt- oder Reservierungsseite
  • Produktseiten
  • Warenkorb- und Check-out-Seite
  • AGB & rechtliche Pflichtseiten
  • Wichtige PDF-Dokumente

Bei größeren Websites beraten wir Sie, welche Seiten für das Audit zwingend erforderlich sind. Auf Wunsch prüfen wir auch die gesamte Website oder Anwendung.

So läuft das Audit ab

  • 1

    Vorgespräch & Angebot: Klärung von Zielen und Betroffenheit

  • 2
    Planung & Seitenauswahl: Wir planen den Umfang und legen gemeinsam fest, welche Seiten oder Anwendungen geprüft werden.
  • 3

    Analysephase: Unsere Expertinnen und Experten analysieren Ihre Seiten mit bewährten Tools, Checklisten und manuellen Tests.

  • 4

    Ergebnisbericht: Sie erhalten eine detaillierte Auswertung mit Optimierungsempfehlungen und eine Barrierefreiheitserklärung.

  • 5

    Technische & inhaltliche Umsetzung (optional): Begleitung durch unser Team

  • 6

    Nachprüfung (optional, aber empfehlenswert): Nach der Umsetzung prüfen wir Ihre Seite erneut und aktualisieren die Barrierefreiheitserklärung.

Hinweis: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir empfehlen regelmäßige Audits, insbesondere nach größeren Änderungen auf Ihrer Website oder in Ihrer Anwendung.

Das erhalten Sie als Ergebnis des Audits

  • Einen detaillierten Prüfbericht
  • Eine Einschätzung zur Gesetzeskonformität (BFSG)
  • Eine Barrierefreiheitserklärung zur Veröffentlichung
  • Optional: Umsetzungsbegleitung oder Team-Schulungen

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Häufige Fragen zum Quick-Check Barrierefreiheit

Der Quick-Check bietet Ihnen eine erste Orientierung und sollte der Ausgangspunkt auf dem Weg zu digitaler Barrierefreiheit sein. Der Detail-Check ist eine umfassende, tiefgehende Prüfung nach den gesetzlichen Normen.

Wir prüfen nach WCAG 2.2, Stufe AA, EN 301 549 und berücksichtigen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Nein, das ist nicht zwingend – wir beraten Sie, welche Kernseiten für das BFSG relevant sind.

Ja, der Bericht enthält einen priorisierten Maßnahmenplan mit Beispielen.

Gerne führt unser Team die Behebung der Barrieren auf Wunsch für Sie durch und unterstützt Sie auf dem Weg in die digitale Barrierefreiheit.

Öffentliche Stellen streben eine jährliche Prüfung an. Für Unternehmen empfehlen wir ein Audit nach größeren Relaunches oder Updates.

Nein, es gibt generell keine Zertifizierung für B2C-Websites. Eine öffentlich sichtbare Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website ist jedoch Pflicht.

Zertifikate (z. B. nach BITV für öffentliche Stellen) gelten meist nur 12 Monate und verlieren bei Änderungen sofort ihre Gültigkeit. Der Aufwand lohnt sich daher in der Praxis selten.

Barrierearme Referenzen

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