Barrierefreiheitserklärung – Digitale Barrierefreiheit
Auf einen Blick
Wir erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung nach den Vorgaben der BITV 2.0 und des BFSG – rechtssicher formuliert, klar verständlich und auf Ihre Website abgestimmt.
Barrierefreiheitserklärung für ihre website
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Unternehmen. Öffentliche Stellen sind bereits heute verpflichtet, auf ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erklärung gesetzeskonform, klar und vollständig zu formulieren – auf Basis der BITV 2.0, des BGG und der aktuellen EU-Vorgaben. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und zeigen zugleich Verantwortung gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern.
Wir erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung – rechtssicher und fachlich fundiert.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung beschreibt, wie zugänglich Ihre Website oder Anwendung ist. Sie zeigt transparent,
- welche Inhalte bereits barrierefrei sind,
- wo noch Barrieren bestehen, und
- wie Nutzer Feedback geben oder Probleme melden können.
Damit erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht – und schaffen zugleich Vertrauen bei allen Besucherinnen und Besuchern.
Wer benötigt eine Barrierefreiheitserklärung?
- Öffentliche Stellen, Behörden, Hochschulen und Kommunen sind verpflichtet, barrierefreie Websites anzubieten. Rechtsgrundlage ist die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
- Private Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online für Endverbraucher (B2C) anbieten, unterliegen seit Juni 2025 ebenfalls der gesetzlichen Pflicht. Rechtsgrundlage ist hier das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger 2 Mio. EUR.
Auch unabhängig von der Pflicht: Barrierefreiheit steigert die Reichweite, Nutzerfreundlichkeit und Reputation Ihres Webauftritts.
Darum lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben verbessert Barrierefreiheit:
Barrierefreiheit ist also kein Aufwand, sondern ein Wettbewerbsvorteil – und ab 2025 ohnehin der neue Standard im digitalen Raum.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir erstellen die Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website vollständig und rechtskonform – von der technischen Grundlage bis zur fertigen, verständlichen Erklärung für Ihre Nutzerinnen und Nutzer.
Häufige Fragen zum Quick-Check Barrierefreiheit
Barrierearme Referenzen
Alle Leistungen rund um digitale Barrierefreiheit
STEFFEN MEDIA unterstützt Sie dabei, Ihre Website oder Ihren Shop fit für die Zukunft zu machen – Schritt für Schritt:
