Barrierefreiheitserklärung – Digitale Barrierefreiheit

Auf einen Blick

Wir erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung nach den Vorgaben der BITV 2.0 und des BFSG – rechtssicher formuliert, klar verständlich und auf Ihre Website abgestimmt.

Preis: abhängig vom Umfang Ihrer Website oder Anwendung
* Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Barrierefreiheitserklärung für ihre website

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Unternehmen. Öffentliche Stellen sind bereits heute verpflichtet, auf ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erklärung gesetzeskonform, klar und vollständig zu formulieren – auf Basis der BITV 2.0, des BGG und der aktuellen EU-Vorgaben. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und zeigen zugleich Verantwortung gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern.

Wir erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung – rechtssicher und fachlich fundiert.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung beschreibt, wie zugänglich Ihre Website oder Anwendung ist. Sie zeigt transparent,

  • welche Inhalte bereits barrierefrei sind,
  • wo noch Barrieren bestehen, und
  • wie Nutzer Feedback geben oder Probleme melden können.

Damit erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht – und schaffen zugleich Vertrauen bei allen Besucherinnen und Besuchern.

Wer benötigt eine Barrierefreiheitserklärung?

  • Öffentliche Stellen, Behörden, Hochschulen und Kommunen sind verpflichtet, barrierefreie Websites anzubieten. Rechtsgrundlage ist die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
  • Private Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online für Endverbraucher (B2C) anbieten, unterliegen seit Juni 2025 ebenfalls der gesetzlichen Pflicht. Rechtsgrundlage ist hier das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
  • Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger 2 Mio. EUR.

Auch unabhängig von der Pflicht: Barrierefreiheit steigert die Reichweite, Nutzerfreundlichkeit und Reputation Ihres Webauftritts.

Darum lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben verbessert Barrierefreiheit:

  • die Nutzerfreundlichkeit für alle,
  • die Sichtbarkeit in Suchmaschinen,
  • und das Vertrauen in Ihre Marke.

 

Barrierefreiheit ist also kein Aufwand, sondern ein Wettbewerbsvorteil – und ab 2025 ohnehin der neue Standard im digitalen Raum.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir erstellen die Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website vollständig und rechtskonform – von der technischen Grundlage bis zur fertigen, verständlichen Erklärung für Ihre Nutzerinnen und Nutzer.

  • Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Barrierefreiheitserklärung

  • Grundlage: externe Prüfergebnisse oder unsere eigenen Analysen (Quick-Check oder Audit)

  • Klare, verständliche Sprache: gesetzlich korrekt, aber lesbar formuliert

  • Gestaltung nach Ihrem Corporate Design – damit die Erklärung zu Ihrem Auftritt passt

  • Bereitstellung im richtigen Format: barrierefreies HTML-Dokument oder PDF/UA

  • Optional: Einbindung der Erklärung auf Ihrer Website durch unser Technikteam

Ihre Vorteile mit STEFFEN MEDIA

Mit uns erhalten Sie nicht nur eine formal korrekte, sondern auch eine verständlich formulierte und technisch saubere Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Fachwissen & Erfahrung: Wir kombinieren technisches Know-how im Web mit redaktioneller Kompetenz in klarer, barrierefreier Sprache.

  • Rechtssicherheit: Wir orientieren uns an den aktuellen Vorgaben von BITV 2.0, BFSG und WCAG 2.2.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Von der Prüfung über die Erklärung bis zur Integration auf Ihrer Website – alles aus einer Hand.

Häufige Fragen zum Quick-Check Barrierefreiheit

Eine Barrierefreiheitserklärung beschreibt, wie barrierefrei Ihre Website ist, welche Einschränkungen bestehen und wie Nutzer Feedback geben können. Grundlage sind die Anforderungen der BITV 2.0 bzw. das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Öffentliche Stellen, wie Kommunen oder Hochschulen sind verpflichtet eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Ab 2025 gelten ähnliche Anforderungen auch für viele private Unternehmen.

Ja. Öffentliche Einrichtungen sind durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0 verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen.
Bei Unternehmen gilt die Pflicht nur, wenn sie digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher (B2C) anbieten und damit unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen.

Die Pflicht greift ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die zum Beispiel Online-Shops, Apps, Buchungsportale oder andere digitale Kundenschnittstellen betreiben. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind in vielen Fällen ausgenommen.

Öffentliche Websites und Apps müssen vollständig barrierefrei sein. Die Barrierefreiheitserklärung muss:

  • den Stand der Barrierefreiheit beschreiben,
  • nicht barrierefreie Inhalte benennen,
  • Feedback- und Durchsetzungsverfahren aufführen,
  • regelmäßig aktualisiert werden.

Diese Anforderungen ergeben sich direkt aus der BITV 2.0 und § 12a BGG.

Unternehmen müssen die Barrierefreiheit ihrer digitalen Dienstleistungen nachweisen. Die Erklärung muss:

  • den Grad der Barrierefreiheit ihrer Websites, Apps oder digitalen Produkte angeben,
  • beschreiben, wie Barrieren gemeldet werden können,
  • den gesetzlichen Anforderungen des BFSG entsprechen.

Wir bewerten die digitale Barrierefreiheit Ihrer Website oder App, in dem wir die Einhaltung von Standards, wie der BITV 2.0 oder WCAG prüfen, und anschließend ein Dokument erstellen, das den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreibt. In der Erklärung steht der Grad der Barrierefreiheit, es werden nicht barrierefreie Inhalte und der Grund dafür, sowie Kontaktmöglichkeiten und die zuständige Durchsetzungsstelle aufgeführt.

Wenn keine Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben ist, können empfindliche Geldstrafen drohen, Abmahnungen von Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen sowie die Aufforderung zur Nachbesserung durch Marktüberwachungsbehörden. Verbraucher und Verbände können Verstöße melden, was zu formellen Maßnahmen führen kann, um die Barrierefreiheit herzustellen.

Die Barrierefreiheitserklärung muss mindestens einmal pro Jahr überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Eine Aktualisierung ist auch nach größeren Änderungen an der Website oder der App sowie nach technischen Überprüfungen notwendig. Das Datum der letzten Aktualisierung sollte in der Erklärung vermerkt werden.

Ja. Wir erstellen Barrierefreiheitserklärungen sowohl für von uns erstellte und betreute als auch für externe Websites.

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Sie können uns auch bereits vorliegende Prüfergebnisse oder technische Analysen Ihrer Website zur Verfügung stellen. Alternativ führen wir den Quick-Check oder ein umfangreiches Audit direkt bei uns durch. Wichtig ist, dass die Daten aktuell und nachvollziehbar sind – nur so kann Ihre Barrierefreiheitserklärung rechtssicher und korrekt erstellt werden.

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