Digitale Barrierefreiheit mit Steffen Media

Ihre Website – für alle erreichbar

Digitale Barrierefreiheit bedeutet: Jeder Mensch kann Ihre Website nutzen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren: Eine barrierefreie Website ist übersichtlich, logisch aufgebaut, leicht verständlich – und genau das lieben auch Suchmaschinen und Ihre Kundschaft.

Mehr Nutzerfreundlichkeit, mehr Reichweite, mehr Umsatz.

Warum Barrierefreiheit jetzt wichtig ist

Ab dem 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wenn Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende hat und über 2 Millionen Euro Umsatz macht, müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei sein. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich der Umstieg:

  • Bessere Sichtbarkeit bei Google
  • Größere Zielgruppen erreichen
  • Höhere Conversionsrate im Onlineshop
  • Positive Markenwahrnehmung
  • Rechtliche Sicherheit

Unsere Leistungen für Ihre barrierefreie Website

STEFFEN MEDIA unterstützt Sie dabei, Ihre Website oder Ihren Shop fit für die Zukunft zu machen – Schritt für Schritt:

Quick-Check

Ihrer aktuellen Website

Detail-Check

Ihrer aktuellen Website

Barrierefreie PDFs

prüfen oder erstellen wir für Sie

Schulungen

für B2C und öffentliche Stellen

Webdesign & -entwicklung

nach den WCAG-Richtlinien

Erklärung zur Barrierefreiheit

für Ihre Website

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Umsatz steigern: Barrierefreie Websites werden lieber genutzt – sie sind klar, einfach und intuitiv.
  • Besseres Ranking: Suchmaschinen lieben Struktur, klare Inhalte und Mobiloptimierung.
  • Inklusiv & modern: Zeigen Sie Verantwortung und positionieren Sie sich als zukunftsorientiertes Unternehmen.
  • Rechtzeitig vorbereitet: Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben ab Juni 2025 – ohne Stress.

Warum digitale Barrierefreiheit mit STEFFEN MEDIA?

  • Erfahrung & Fachwissen: Wir gestalten seit Jahren barrierefreie Inhalte für öffentliche und private Auftraggeber.
  • Effiziente Umsetzung: Mit geprüften Methoden, Tools und Checklisten setzen wir Ihre Projekte sicher nach den Standards der WCAG um
  • Referenzen & Erfolge: Wir haben unter anderem barrierefreie PDFs und Inklusionsseiten für Hochschulen erfolgreich umgesetzt.
  • Zeitersparnis: Überlassen Sie STEFFEN MEDIA die komplexe Umsetzung und gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft.

Barrierefreiheit lohnt sich – für Ihre Zielgruppe und für Ihr Geschäft. Sprechen Sie uns an.

Jetzt beraten lassen – kostenlos für Bestandskunden

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch (ca. 30 Minuten), welche Bausteine für Sie sinnvoll sind.

Barrierearme Referenzen

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit und zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Allgemeines zur digitalen Barrierefreiheit

Eine Website, die für alle einfach nutzbar ist – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Mio. Euro Umsatz, die Produkte oder Dienstleistungen online an Endkunden anbieten.

Eine bessere Nutzererfahrung, mehr Reichweite, positives Image und höhere Umsätze.

Digitale Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen. Ihre Website oder Ihr Onlineshop wird dadurch besser zugänglich, was Reichweite und Umsatz steigern kann. Gleichzeitig erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen.

Häufige Anzeichen, dass Ihre Website nicht barrierefrei ist, sind:

  • schwer lesbare Texte (zum Beispiel durch zu geringe Kontraste),
  • fehlende Alternativtexte bei Bildern und
  • unübersichtliche oder unlogische Navigation.

Nein, das BFSG verpflichtet Unternehmen nicht zur Nutzung einfacher oder leichter Sprache. Leichte Sprache ist nur für öffentliche Stellen vorgeschrieben.

Leichte Sprache ist stark vereinfacht, streng geregelt und richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Einfache Sprache ist näher an der Umgangssprache und eignet sich z. B. für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) unterteilen Barrierefreiheit in drei Konformitätsstufen:

  • A: Mindestanforderungen, müssen erfüllt werden, haben höchste Priorität
  • AA: Standardanforderungen, sollen erfüllt werden, haben mittlere Priorität
  • AAA: höchste Zugänglichkeitsstufe, können erfüllt werden, haben niedrigste Priorität

Ziel ist die Konformität mit Stufe AA.

Ja! Mobile Versionen müssen genauso zugänglich sein wie Desktop-Ansichten. Das betrifft zum Beispiel Touch-Bedienbarkeit, Schriftgrößen und Kontraste. 

Gesetzliche Vorgaben

Das Gesetz gilt für Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Privatpersonen (B2C). Dazu zählen Onlineshops, aber auch digitale Buchungssysteme oder Kontaktformulare, die auf eine Vertragsanbahnung abzielen.

Ja, wenn Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende hat und einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielt. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Für kleinere Unternehmen besteht keine Verpflichtung – aber eine freiwillige Umsetzung ist trotzdem sinnvoll.

Nein. Das Gesetz betrifft nur den Verkauf an Endverbraucher (B2C). Geschäftskundenbeziehungen (B2B) und rein private Websites sind ausgeschlossen.

Ja, aber nicht pauschal. Das BFSG betrifft insbesondere E-Mails, die Teil eines digitalen Produkts oder einer Dienstleistung sind – also z. B. Transaktionsmails (Bestellbestätigungen, Rechnungen, Versandinformationen) oder Service-E-Mails mit vertragsrelevanten Informationen.

Reine Marketing-E-Mails und Newsletter sind in der Regel nicht betroffen, da diese als in sich abgeschlossenes Medium betrachtet werden und über sie selbst keine direkten Bestellungen oder Bezahlungen möglich sind. In jedem Fall lohnt es sich, auf barrierefreie Gestaltung zu achten – denn eine bessere Nutzerfreundlichkeit sorgt für eine größere Reichweite Ihrer Mails – bei allen Zielgruppen.

Das BFSG verweist auf die Einhaltung der Europäischen Norm (EN) 301 549. Für Websites ist Kapitel 9 zentral, das auf die WCAG verweist. Diese sind der international gültige Standard. Um als digital barrierefrei zu gelten, soll die aktuelle Version (2.1, in naher Zukunft 2.2) in der Konformitätsstufe AA umgesetzt werden.

Wenn eine Marktüberwachungsbehörde* Mängel feststellt, wird zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Bei wiederholter Missachtung kann der Online-Geschäftsbetrieb untersagt werden. Es können außerdem Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden. Auch Verbraucher oder Verbände können Meldung erstatten.

*Diese Stellen prüfen, ob Produkte oder Dienstleistungen gesetzlichen Anforderungen entsprechen – dazu zählt seit 2025 auch die digitale Barrierefreiheit. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes ist verantwortlich für die Kontrolle. Die Überwachung kann aktiv oder durch Hinweise erfolgen.

Umsetzung und Unterstützung durch STEFFEN MEDIA

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich erstellen wir bei STEFFEN MEDIA barrierearme Websites. Bei Neugestaltung können Sie digitale Barrierefreiheit als Baustein zu Ihrem Website-Paket hinzubuchen. Bei bestehenden Websites von STEFFEN MEDIA-Kunden erfolgt die Kalkulation individuell – je nach Umfang und aktuellem Zustand.

Wir überprüfen die Barrierefreiheit Ihrer Website anhand der Erfolgskriterien der WCAG mit verschiedenen Tools und Checklisten – sowohl automatisiert als auch manuell. 

Sie benötigen eine öffentlich einsehbare „Erklärung zur Barrierefreiheit“, ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung. Diese beschreibt, wie die Barrierefreiheit umgesetzt wird, welche Bereiche ggf. noch nicht barrierefrei sind und wie Ihre Website-Besuchenden Barrieren melden können. Wir erstellen diese gerne für Sie, wenn Sie einen Barrierefreiheitscheck bei uns buchen.

Die Dauer hängt vom Umfang der Website und dem Grad der bestehenden Barrieren ab. Kleinere Seiten lassen sich oft in wenigen Wochen überarbeiten, umfangreiche Portale benötigen mehr Zeit. 

Technische Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel sauberes HTML, korrekt gesetzte ARIA-Rollen, Tastaturbedienbarkeit und vieles mehr.

Inhaltliche Barrierefreiheit umfasst zum Beispiel verständliche Sprache, vorhandene Alt-Texte, sinnvolle Linktexte und vieles mehr.